Im VHB ist u.a. geregelt, wie die Berechnung der Preisänderungen zu erfolgen hat, wenn die Differenz **Angebotsmenge - Aufmaßmenge** einen gewissen Prozentwert überschreitet: [[http://www.schulung.turbo-shk.de/download/Lesefassung_Austauschseiten_April_2016.pdf]] Die entsprechenden Informationen finden Sie im //Teil 5 Nachtragsmanagement// im Abschnitt 7.